Informationen an die Eltern der 4.Klassen

Gemäß Rd.Erl. des MB vom 09.07.2024 gilt das Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium 3._4. Schuljahrgang.

 

Es sind folgende Abläufe zu beachten:

 

--> Ausgabe der Befragungsbögen (Formblatt 1c) zur Erfassung des Wunsches zum Besuch der

      weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten

 

--> Nach Rückgabe gibt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin eine vorläufige Empfehlung zum Besuch der

     weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten.

 

--> Besteht eine Differenz zwischen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten und der vorläufigen

      Empfehlung der Grundschule, erfolgt eine Teilnahme des Kindes am Eignungsfeststellungsverfahren.

 

--> Die Personensorgeberechtigten nehmen dies zur Kenntnis und melden ihr Kind verbindlich zur

      Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an.

 

Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Schuljahr 2026/2027

 

 

bis 03.07.2026  - Beratung und Information zur Schullaufbahn und der ergänzenden Beratung (erfolgte

                           bereits im März 2026)

bis 31.08.2026  - Abfrage zur vorläufigen Wahl der Schulform nach einer erneuten Beratung durch die

                           Schule

bis 11.09.2026  -  Rückmeldung der Schule an die Eltern zur vorläufigen Schullaufbahnempfehlung

bis 18.09.2026  - Rückgabe des Formulars an die Schule, evtl. Anmeldung zur Teilnahme am EFV

29.09.2026        - schriftliche Arbeit im Fach Deutsch (1x 45 min)

01.10.2026       - schriftliche Arbeit im Fach Mathematik (1x 45 min)

07.11.2026       - mündliche Testung (2x 45 min) an Stützpunkt- Gymnasium Hettstedt

mit anschließendem Auswertungsgespräch mit den Personensorgeberechtigten

--> Teilnahme nur, wenn beide schriftlichen Test-Teile absolviert wurden!


bis Januar 2027 - Information über das Ergebnis der Eignungsfeststellung an die

                             Personensorgeberechtigten und Grundschulen


29. Januar 2027 - Ausgabe der endgültigen Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen


08.Februar 2027  - Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten zur

                               Anmeldung an der weiterführenden Schule

                              --> Dabei dürfen die Personensorgeberechtigten auch bei dem Ergebnis der "Nicht- Eignung"

                               an ihrerm Wunsch festhalten.

 

  




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